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Im Bereich des Bistums Aachen bilden die 42 örtlichen Kolpingsfamilien mit zusammen rund 4.000 Mitgliedern das Kolpingwerk Diözesanverband Aachen. Delegierte dieser Kolpingsfamilien kommen jeweils im Herbst eines Jahres zur Diözesanversammlung zusammen und wählen für die Dauer von drei Jahren die (stimmberechtigten) Mitglieder des Diözesanvorstandes. Im Einzelnen gehören dem Diözesanvorstand stimmberechtigt an: - der Diözesanvorsitzende,
- zwei stellvertretende Diözesanvorsitzende,
- der Diözesanpräses,
- sechs weitere Diözesanvorstandsmitglieder,
- je ein Vertreter für jeden der sieben Bezirksverbände,
- vier Mitglieder der Diözesanleitung der Kolpingjugend.
Darüber hinaus sind folgende Personen beratende Mitglieder des Diözesanvorstandes: - der Diözesansekretär,
- die Referentinnen und Referenten des Kolpingwerkes Diözesanverband Aachen,
- der Vorsitzende des Rechtsträger Kolpingwerk Diözesanverband Aachen e.V.
DiözesanpräsidiumDas Diözesanpräsidium ist der geschäftsführende Vorstand des Kolpingwerkes. Ihm gehören an: - der Diözesanvorsitzende,
- die stellvertretenden Diözesanvorsitzenden,
- der Diözesanpräses,
- zwei weitere Mitglieder des Diözesanvorstandes, davon eines auf Vorschlag der Kolpingjugend,
- mit beratender Stimme: der Diözesansekretär.
Rechtsträger-VorstandSämtliche Vermögensinteressen des Kolpingwerkes Diözesanverband Aachen werden von seinem gemeinnützigen Rechtsträger, dem Rechtsträger Kolpingwerk Diözesanverband Aachen e.V., wahrgenommen. Dem Rechtsträger-Vorstand gehören an: - die Mitglieder des Diözesanpräsidiums des Kolpingwerkes Diözesanverband Aachen,
- bis zu zwei weitere Personen, die von der Mitgliederversammlung des Rechtsträger Kolpingwerk Diözesanverband Aachen e.V. gewählt werden,
- bis zu zwei weitere Personen, die von der Diözesanversammlung des Kolpingwerkes Diözesanverband Aachen vorgeschlagen werden.
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